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Das Recht des jagdlichen Alltags

im Jahrhundert Ridinger’s
Jagd-Edicte der Herzöge von Braunschweig-Lüneburg 1705-1805. Eine Sammlung von 13 einseits bedruckten und damit auch sehr rahmungsreizvollen Verordnungen aus vier Generationen in Folge als für die Plakatierung „in denen Dörffern und sonsten an gewöhnlichen Orten und Enden“ bestimmten Einblattdrucken mit jeweils mit L(oco) S(igilli)-Marke gedruckten Unterschriften der regierenden Herzöge und, meist, ihrer Ersten Minister sowie dekorativer großer Holzschnitt-Initiale „V“ in so ansprechenden Querformaten von 31,5-35 x 35,2-42,5 cm. Unter rahmungsgerechten säurefreien Schrägschnitt-Zier-Passepartouts mit goldgeprägtem Datum in rubinroter Maroquin-Kassette auf imitierten Bünden mit zwei grünen Rückenschildchen, Titel auf Vorderdeckel, Ridinger-Hirsch-Vignette auf Rücken- und Filete auf beiden Deckeln, alles in 23,5 karätiger Goldprägung, sowie rubinroten Elefantenhaut-Innenspiegeln mit goldgeprägter Potentaten-Abfolge eingangs.
Kontinuierlich dargestelltes jagdrechtliches Wollen
eines ganzen Jahrhunderts
seitens eines Fürstenhauses, das in seinem Ansehen und in seinen familiären Verbindungen bis, engstens, zu Kaiser Karl VI. zu den hervorragendsten des Ridinger’schen 18. Jahrhunderts zählt. Durchzogen von dem das ganze Jahrhundert beschäftigenden
faszinierenden roten Faden
über den Aufgang der Jagd infolge der kalendarischen Verschiebung Bartholomäis auf den 24. August, beinhaltet die Sammlung auch sonst teils nur sehr selten angesprochene Themen wie etwa zur Fasanerie im Lecheln-Holze, woraus zudem ein ganz persönliches herzogliches Engagement spricht, zur Heraufsetzung der abzuliefernden Sperlingsköpfe als einer landesüberschreitenden Kurzsichtigkeit, die alsbald den
ökologischen Kollaps
zur Folge hatte und in Preußen Friedrich den Großen zwecks Schadenseindämmung auf den Feldern zu Import und Aussatz von Spatzen veranlaßte.
Des weiteren so interessante Regelungen wie zur Feldhüterbestellung zwecks Wildschadensminderung, zu Luderstätten + Schießhütten, über die Ausflüchte des Pilzesammelns seitens der Wilddiebe im Weser-Distrikt, wie denn auch zu Wilddieberei und witterungsbedingten Aufschubs des Jagdaufganges.

Beginnend mit Anton Ulrich (1704-1714), belegt per 27. 3. 1705 + 16. 10. 1711, über August Wilhelm (1714-1731) per 2. 8. 1719 als kommunizierende Erneuerte Verordnung vom 29. 6. 1778*, Ludewig Rudolph (1731-1735) per 19. 11. 1732 + 20. 3. 1734*, Carl I. (1735-1780) per 11. 12. 1749*, 14. 9. + 5. 11. 1767*, 18. 2. 1768*, 19. 8. 1773* + 29. 6. 1778 bis hin zu Carl Wilhelm Ferdinand (1780-1806), vertreten per 18. 8. 1785, 23. 8. 1799* + 30. 7. 1805*.
Adäquat präsentiert innerhalb der Roten Serie von lüder h. niemeyer als von höchster Güte.
Angebots-Nr. 12.567 / Preis auf Anfrage
zur ausführlichen Detail-Beschreibung
* Diese Verordnungen sind auch separat verfügbar

“ Hello again! It arrived this morning – everything fine and ready for framing! Thank you for your kind assistance. Best regards ”
(Mr. J. R. L., May 25, 2005)
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