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14. März 1757
Von Zeit zu Zeit einen Admiral erschießen :Admiral John Byngs Anklage und Exekutionvor 250 Jahrensandte Schockwellen durch ganz Europa
Zuverläßige Lebens=Geschichte des Grosbritannischen Admirals von der weißen Flagge, Johan Byng, welcher am 14. März 1757. nach Urtel und Recht am Boord des Kriegs Schiffes der Monarch erschossen worden, nebst einem kurzen Vorbericht von der jetzigen Verfassung der grosbritannischen See Macht. Frankfurt und Leipzig, o. Dr., 1757. 10 Bll. Vorbericht und Inhalt, 156 SS. Dklbrauner. Ldr.-Bd. d. Zt. a. 5 Bünden m. Rückensch. British Library 10816.aa.17. – Weder bei Holzmann-Bohatta, in Oettinger 224 noch im Cat. Nat. Maritime Museum. – Weller nennt für 1757 lediglich die Verteidigungsschrift Byngs als aus dem Englischen übersetzt, ohne indes deren fingierten Druckort London auflösen zu können. – Hier in keinem weiteren Exemplar nachweisbar und solchermaßen praktisch unikate brandfrische deutsche Publikation noch selbigen Jahres ,
ihrer hochpolitischen Brisanz halber anonym + ohne Drucker erschienen bei zudem wohl noch fingiertem Druckort . Vgl. William Laird Clowes, The Royal Navy: a History from the Earliest Times to the Present (1897-1903), Mahan, Influence of Sea Power upon History, und Encyclopedia Britannica. Siehe auch Hudson’s Portraits (BHC2590 + BHC2591) und die Wiedergabe der Erschießung (BHC0380) in Greenwich. – Namentlich SS. 79-107 mit von oben kommendem, sich zur Bindung verjüngendem Wasserrand. Vorsätze mit teils verwischten Schriftspuren, auf dem Titel verwischter Tintenfleck. Deckel unwesentlich verworfen. Gesamthaft nur wenig zeitspurig. Dem mit einem Überblick über Byngs bis in die Zeit Heinrichs VII. zurückreichenden Stammbaum, seine Eltern sowie seine Geschwister beginnenden Bericht vorangestellt eine Einführung in den Aufbau der britischen Flotte und ihrer drei Geschwader – von der roten über die weiße zur blauen Flagge – einschließlich Marineverwaltung und Werftwesen sowie Klassifizierung, Bewaffnung und Besatzung der Schiffe, Besoldung der Offiziere sowie deren Rangordnung und Salutpflichten entsprechend der Geschwadereinteilung. Ferner der beiden hauptsächlichen Schlachtordnungen, des Kaperwesens sowie des Marinehospitals zu Greenwich gedenkend. Nachgestellt die Wiedergabe seiner Verteidigungsschrift nebst verschiedenen Briefen. John Byng, vierter Sohn des Admirals George Byng, Lord Vicomte of Torrington, erster Kommissar der Admiralität, und im gleichen Jahr – 1704 – geboren, als dieser während des Spanischen Erbfolgekrieges auf Befehl Admiral George Rookes mittels eines halbtägigen Bombardements die Geschütze von Gibraltar ausschaltete und damit ebenso erfolgreich wie entscheidend zur Eroberung des Felsens beitrug, kam mit 14 Jahren zur Marine und erhielt 1733/34 das Kommando über ein Schiff von 50 Kanonen. Nach verschiedenen Verwendungen und Beförderungen quittierte Byng 1748 schließlich den Dienst als Vizeadmiral der roten Flagge als dem vornehmsten der drei Geschwader. Bemerkenswert für die späteren Ereignisse lediglich seine Teilnahme als Vizepräsident im Kriegsgericht gegen die Admirale Lestock und Mathews wegen des Vorwurfs, bei einem 1744er Treffen vor Toulon in nachlässiger Weise die Linie zu sehr auseinanderlaufen gelassen zu haben. Ersterer wurde freigesprochen, letzterer mangels eindeutiger Klärung entlassen. Mit zunehmenden erneuten Spannungen zwischen England und Frankreich um die amerikanischen Kolonien wurde Admiral Byng 1755 reaktiviert und im September mit „unangemessenen Kräften“ (Britannica) ins Mittelmeer entsandt, wo England zunehmend um seine während des Spanischen Erbfolgekrieges erworbene Vormachtstellung und namentlich die Besitzungen Minorca und Gibraltar bangte. Die gesamte Operation indes schon von Beginn an unter keinem guten Stern stehend, angefangen vom bis April 1756 verzögerten Auslaufen sowie dann widrigen Winden, sodaß Byng mit den 10 Schiffen seiner Flotte erst „am 2ten May nach einer langen und beschwerlichen Fahrt glücklich zu Gibraltar an(kam), woselbst der Chef d’Escadre Edgcumbe mit 3. Kriegs Schiffen und ein paar Fregatten zu ihm stieß“ und ihm von der bereits erfolgten Landung der Franzosen und der Belagerung von Port Mahon berichtete. Jedoch verweigerte der Gouverneur von Gibraltar die befehlsgemäße Bereitstellung weiterer Truppen unter Hinweis auf die Schwäche seiner eigenen Garnison und unklare Befehle, wofür er noch vor Byng seiner Dienste enthoben wurde, ohne daß dies indes einen positiven Einfluß im späteren Verfahren gegen letzteren gehabt hätte. Am 18. Mai gelangte Byng mit seinen nunmehr 13 Linienschiffen vor Port Mahon an. Vor einem Landungsversuch kam indes die französische Flotte – 12 Linienschiffe und 5 Fregatten – in Sicht. In dem Bestreben, die bessere Ausgangsposition zu halten bzw. – französischerseits – zu bekommen, lavierten beide Verbände bei schwachem Wind bis zum Nachmittag des 20. Mai, als die beiden Linien endlich gegeneinander standen – wenngleich nicht parallel, sondern in einem Winkel von etwa 30° – und das zunächst aus Sicht des französischen Admirals Graf de La Galissionnière, sodann ausführlicher von Byng selbst berichtete Treffen seinen Anfang nahm. Die Verluste waren mit 43 Toten und 168 Verwundeten englischerseits und 38 bzw. 175 französischerseits in etwa gleich, jedoch verlor Byng gleich zwei seiner Kapitäne, während bei den Franzosen keine höheren Offiziere auf der Verlustliste standen. Gleichfalls trugen die englischen Schiffe in diesem von Mahan – im Zitat von Clowes – als schwierig beschriebenen Treffen erheblich höhere Schäden an der Takelage davon. Am Tage nach dem Treffen hielt Byng Kriegsrat, zu dem er auch die Führer der eingeschifften Landsoldaten hinzuzog und „bey welchem (so Byng in seinem eigenen Bericht) nicht der mindeste Streit oder Zweifel entstanden ist“. Übereinstimmend wurde festgestellt, daß Port Mahon weder durch einen erneuten Angriff auf die französische Flotte noch von dem englischen Verband überhaupt entsetzt werden könne, andererseits aber jeder Verlust, insbesondere durch einen Angriff in derzeitigem Zustand, Gibraltar in Gefahr brächte und die Flotte sich daher dorthin zurückziehen solle. Bemerkenswert ist, daß dieser Teil wie auch Byngs Beobachtungen vor Port Mahon sowie die Nachricht über vier weitere französische Linienschiffe, die seeklar in Toulon bereitlagen als auch die Überlegungen zu den Möglichkeiten des Feindes, sich mit Truppen von Menorca sowohl zu verstärken als auch die Verwundeten abzugeben, nicht veröffentlicht wurde und solchermaßen auch in hiesiger Übersetzung fehlt. Siehe hierzu den unter Hervorhebung der Auslassungen bei Clowes zitierten vollständigen Bericht Byngs. Im übrigen aber wurde Byng zwei Wochen nach der Schlacht und somit noch vor seiner Rückkehr nach Gibraltar zum Admiral der blauen Flagge ernannt ! (Hiesiger Bericht spricht sowohl im Titel als auch im Text von der weißen Flagge, Clowes und Meyers Konversationslexikon, 4. Ausg., hingegen übereinstimmend von der blauen, ebenso die Grabinschrift.) Bei seiner Ankunft in Gibraltar am 19. Juni fand Byng eine Verstärkung von fünf Schiffen vor und begann sofort mit den Vorbereitungen für ein erneutes Auslaufen und einen Landungsversuch. Besonders verzögernd wirkte sich die Frischwasserübernahme aus, da Gibraltars Quellen nur wenig Wasser gaben. Bereits am 29. desselben kapitulierte Minorca allerdings. Indessen traf am 3. Juli die Antelope mit den Admirälen Hawke und Saunders ein als Ablösung für Byng und Konteradmiral West. Zugleich wurde der Gouverneur von Gibraltar ausgetauscht. Mit den Abgelösten sowie zahlreichen weiteren Offizieren, die als Zeugen vernommen werden sollten, an Bord kehrte die Antelope nach Spithead zurück, wo sie am 25. Juli eintraf und Byng unmittelbar nach dem Einlaufen verhaftet wurde . Zuvor waren bereits Mutmaßungen gestreut worden,
Dieses in zahlreichen Demonstrationen gipfelnde öffentliche Mißvergnügen – „so gros, daß man in der Geschichte davon wenig ähnliche Beispiele findet“ – wurde, so muß unterstellt werden, unter Ausnützung der allgemeinen Erregung über die schlechten Nachrichten von den verschiedenen Kriegsschauplätzen von der Regierung inszeniert bzw. gefördert, um von den zahllosen Nachlässigkeiten sowohl in Hinsicht auf rechtzeitige als auch entschlossene Maßnahmen abzulenken:
(Britannica). Indes schien der am 27. Dezember, also erst nach Newcastles’ Rücktritt, beginnende, bis zum 27. Januar 1757 dauernde Prozeß gegen Byng mit 37 Anklagepunkten, die zusammengefaßt ihm vorwarfen, nicht sein Möglichstes getan zu haben, um Port Mahon zu befreien, einen günstigen Verlauf nehmen zu wollen. So
Denn dem äußeren Anschein zuwider stimmten nach Abschluß der Verhöre am 22. Januar fünf Richter für die nach § 12 des Kriegsrechtes bei Feigheit vor dem Feind und Vernachlässigung der Pflichten zwingend vorgeschriebene Todesstrafe, vier waren für eine Entlassung wegen Unfähigkeit, die restlichen vier Richter plädierten auf Freispruch. Diese Pattsituation hielt bis zum 27. an, als die vier für eine Absetzung stimmenden Richter auf die Seite der fünf wechselten. Auslöser dieses Sinneswandels war ein durch Voltaire mit einem Anschreiben an William Pitt, den neuen Premierminister, übermittelter Brief Herzog Richelieus, des Eroberers Minorcas, in dem dieser dem unterlegenen Gegner seine Bewunderung zollte und zugleich die Ansicht vertrat, eine Fortsetzung des Treffens hätte zum Verlust der gesamten englischen Flotte geführt. In einem typischen Kompromiß wurde Byng am Ende des Urteils und besonders in einem beigefügten Brief zur Begnadigung empfohlen. Dies verpflichtete freilich zu nichts und diente vor allem einer Beruhigung des Gewissens der Richter. So fand die Empfehlung denn auch keinerlei Beachtung bei der Überprüfung des Urteils durch den Staatsrat und die 12 Richter. Im Gegenteil verwiesen letztere sogar noch darauf, das Byng als Mitglied des Parlaments bei der seinerzeitigen Verschärfung des § 12 mit mandatorischer Todesstrafe „sich darin selbst sein Urtel gesprochen (hätte)“. Byngs Freunde, allen voran der neue Premierminister William Pitt, erwirkten indes beim König eine Aufschiebung der Hinrichtung zur Untersuchung des Verhaltens von Byngs Vorgesetzten. Zugleich erklärte
Ziel dieser Vorsprache war die Aufhebung des Eides , nach dem die Richter weder über die einzelnen Voten noch die Gründe oder das Zustandekommen des Urteils sprechen durften, durch ein entsprechendes Gesetz, das überraschend mit großer Mehrheit vom Unterhaus auch gebilligt wurde. In der daran anschließenden sehr heftigen Debatte im Oberhaus wurden schließlich die 13 Richter des Kriegsgerichtes durch vier Mitglieder des Oberhauses – je zwei Befürworter, darunter der erste Kommissar der Admiralität, und Gegner der Vorlage – , befragt, wobei sich zeigte, daß alles in allem fünf der Richter einschließlich des Präsidenten, Vizeadmiral Smith,
Nach dieser sich merkwürdig im Kreise drehenden Befragung kassierte das Oberhaus mit großer Mehrheit die Vorlage des Unterhauses zur Befreiung der Richter von ihrem Eid und der Europa erregende Justizskandal gipfelte in einem politischen Mord der Spitzenklasse : Am 14. März 1757 – vor nunmehr 250 Jahren also – wurde an Bord der Monarch das Urteil vollstreckt, nachdem Admiral Byng auch noch die Bitte abgeschlagen war, ohne verbundene Augen vor das Erschießungskommando treten zu dürfen. Schon der anonyme Verfasser hiesiger brandfrischer Veröffentlichung noch selbigen Jahres läßt bei aller betonter Neutralität letztlich keinen Zweifel an der politischen Motivation des ganzen Verfahrens:
In dieser kritischen Haltung dürfte auch der Grund für die anonyme Veröffentlichung unter mit großer Wahrscheinlichkeit auch noch fingiertem Druckort liegen. Wie offenbar schon allein die Veröffentlichung von Byngs Verteidigungsschrift nicht ungefährlich war und ebenfalls anonym und fingiert erfolgte (s. o., Weller). Immerhin aber hatte einer der Lords der Admiralität seine Unterschrift zu dem Urteil verweigert und Konteradmiral West, der als Kommandeur der Vorhut bei dem Treffen die Hauptlast getragen hatte, lehnte ein Kommando mit der Begründung ab, er könne zwar für seine Loyalität und guten Absichten einstehen, nicht aber mit seinem Kopf für die Richtigkeit aller seiner Entscheidungen haften. Byngs Hoffnung, daß spätere Zeiten das Unrecht anerkennen würden, ist aufgegangen. So schreibt Meyer’s Konversations-Lexikon 1888 (4. Aufl.):
Und Clowes urteilt:
In jüngerer Zeit findet diese Sicht offenbar auch im Maritime Museum in Greenwich Eingang. Stellen die Begleittexte auf den dortigen Internetseiten zu den erwähnten und weiteren Bildern in der „Search Station“ unverändert das Urteil in keinster Weise in Frage, so würdigt namentlich die ausführliche Beschreibung der Hinrichtung als dem einen der beiden bislang auch in „Collections Online“ verfügbaren Bilder die Umstände angemessener:
(National Maritime Museum, The Execution of Admiral Byng, 2007). Und der biographische Abriß zu Hudsons 1749er Portrait hier nunmehr wie die bereits oben in eindeutiger Schuldzuweisung an die Regierung des Herzogs von Newcastle zitierte Britannica endend mit Voltaires Passage in „Candide“ (1759) , der just in dem Moment in Portsmouth anlangt, als Byng erschossen wird und auf Nachfrage erfährt:
Candide war hiervon derart betroffen und abgestoßen, daß er England nicht betrat und umgehend nach Venedig weiterreiste. Derweil ‚pour encourager les autres‘ zum geflügelten Wort in England wurde. Byngs Grabmal in Southill, Bedfordshire, schließlich trägt die Inschrift:
Angebots-Nr. 28.906 / Preis auf Anfrage
(Mr. J. R. L., September 12, 2003) |