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Beethoven den DeutschenOdervon nationaler Narretei „kluger Köpfe“ in Sachen KunstOffener Briefan die Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung24. Juli 2003
Sehr geehrte Herren ,
Erich Wagner, langjähriger streitbarer Promotor der Bonner Standortpresse als Korsett der mittelständischen Blattmacher zog als résumé seines Berufslebens „Die Zeitung von gestern kann gar nicht von gestern sein“. Analog praktisch zu den „Titelseiten“ Ihres Hauses. Weder vergessen noch vergeben sei Ihnen daher Gerhard R. Koch’s Präludium vom 12. Mai 2003 zum anstehenden Verkauf der Manuskript-Kopie von Beethoven’s Neunter aus dem Besitz des Mainzer Schott-Verlags bei Sotheby’s in London. In welchem er den auch in Ihrem Blatte stets aufs neue opportunen roten Faden vom Ausverkauf nationalen Kulturgutes weiterspann und nach dem Gesetzgeber rief. Auf daß dieser den täglich neuen Drangsalen in Sachen individueller Grundfreiheiten eine weitere Brustabschnürung hinzufüge. Denn es zählt nicht, daß die Handschrift, ob Original oder, wie hier gar, nur Kopie (sic!) von Rechts wegen schon längst die Liste nationalen Kulturgutes hätte zieren müssen. Denn diese Liste, soweit sie den Eigentümerwechsel außer Landes untersagend reglementiert, ist bereits für sich allein ein Menetekel, ein Mastbaum der Anmaßung, ein trauriges Zeugnis von Kulturbanausentum, das der Freiheit der Kunst die Schienbeine traktiert. Denn Kunst ist ein Synonym für Freiheit. Für die Freiheit des Einzelnen. Zuallererst der des Schöpfers, dessen Herzblut sie durchströmt. Doch nicht minder der des Sammlers, dem sie Seele ist. Geschaffen um ihrer selbst willen, ob aus Lust oder unter Qualen, doch nie unter der Prämisse kleinkarierten nationalen Grenzenmiefs. Vielmehr für alle und jeden als ein Angebot, sich ihr zu nähern, sie zu ergründen zu versuchen, sie zu lieben und zu besitzen. Sie werden nicht müde, das Hohe Lied der Globalisierung zu intonieren, das Fortschreiten eines Europas ohne Grenzen als solches emphatisch zu begleiten, zeitnah zu Obigem, beispielsweise, den WELLA Aktionären die bestmögliche Verwertung ihrer hochkarätigen Anteile als Ausfluß ihres Eigentums-Grundrechtes zu bestätigen, doch will solches auch der Eigner eines geistigen Wertpapiers für sich reklamieren, verhelfen Sie dem alten, bösen Beigeschmack „Ausland“ aus den Klamottenkisten unseligsten Angedenkens zurück ans Tageslicht der gefeierten neuen Weltordnung, sobald auch nur die Möglichkeit besteht, die doch niedergerissenen Grenzen könnten in praxis unrespektiert bleiben. Ein selbstentlarvendes geistiges Armutszeugnis all der Ritter, die die Fahnen der Globalisierung und eines Wettbewerbs ohne Grenzen vor sich her tragen. Denn deren Schäfte sind von anno toback. Provozierend des großen Lichtwark’s hundert Jahre zurückliegende und hier angepaßte Frage „Wie sieht es in den Seelen und deshalb in den (geistigen) Wohnungen unserer (Meinungsbildner) aus“. Sie beuteln einen privaten Eigner, dessen Familie eine Trophäe über zig Generationen hinweg sorgsam verwahrt hat und sich nunmehr, ganz legitim, von ihr trennen möchte und rufen nach demselben Staat, der erst jüngst eine solche ganz anderen Kalibers, die Waldseemüller-Karte als einem Topstück eben der von Ihnen bemühten Roten Liste des Nationalen Kulturgutes, unter Umgehung eben deren Codex’, einem ausländischen Staat geschenkweise zu Füßen legte. Gerechtfertigt aus Staatsräson? Wo aus solcher geführte Kriege aller Zeiten als, bestens, Ausfluß menschlicher Unzulänglichkeit allemal mehr unwiederholbares Kulturgut aller Nationen vernichtet haben als Äonen privater Sammler es per Nachlässigkeit je vermöchten! Sie rühren mit „ins Ausland verkauft“ an sonst so nachdrücklich angeprangerte fremdenfeindliche Instinkte und feiern gleichzeitig die Getty Foundation, die über Grenzen hinweg ihre rettende Restauratorenhand Sammlungen reicht, deren staatliche Eigentümer nicht fähig oder willens sind, unsterblichen Kunstwerken ihren Glanz zurückzugeben. Nicht fragend nach Staat und Verpflichtetem, sondern einzig nach dem Werk und allein der Devise folgend Tu es gleich. Haben diese Brüche in Ihrem Denken und Schreiben Sie noch nie geschmerzt? Und damit aufgeschreckt? Sie gar um den Schlaf gebracht? Sich eingestehend, daß auch im kulturellen Eigentum die Freiheit unteilbar ist? Daß nicht der Standort von Kunst und Schrifttum wichtig ist, sondern allein, daß es sie gibt? Unter Hinnahme selbst, daß notfalls temporär nicht Hinz und Kunz zugänglich? Denn, wie ein Schreiber einst und für den Händler nur zu wahr anmerkte, am Ende landet doch alles in öffentlicher Hand. Erworben hier, aus Bürgersinn gestiftet dort. Mit letzterem untrennbar verbunden aber ist als A + O das Bewußtsein gesicherter Freiheit, eines Tages selbst entscheiden zu können, was und wo aus dem wird, was „die größte Freude im Leben“ war (Richard + Mathilde Schwerdt geb. von Brentano). Und mit eben dieser Freude tritt noch ein ganz anderer Aspekt ins Rampenlicht. Der des gesellschaftlichen Nutzwertes des Sammlers gleich welcher Dimension über sein ureigenstes Steckenpferd hinaus. Ein von Freude durchdrungener Mensch bedeutet potenzierte Leistungskraft. Denn „ Freude heißt die starke Feder / In der ewigen Natur . Freude , Freude treibt die Räder / In der großen Weltenuhr “ (Schiller, An die Freude). Es ist nicht zuletzt und ganz wesentlich das durch Überregulierung auf allen Ebenen bedingte zwangsweise Fehlen eben dieses Antriebs, das Deutschland seit Jahren so zu schaffen macht und Kreative das Sternenbanner als Symbol dessen hissen läßt, was in Weimar Goethe als zukunftsmächtiger ansah gegenüber „unser(em) Kontinent de(m) alte(n)“ und in Wien den Pädagogen Blöchlinger 1820 zu Beethoven geradezu prophetisch sagen läßt
(Kerst, Die Erinnerungen an Beethoven, 1913, Bd. II, Seite 312). Doch zurück zum Anfang . Zur Kopie der Neunten samt Freuden-Schlußchor, die Sie auf Deutschland’s Roter Liste seines Nationalen Kulturgutes zu sehen wünschten. Geschlagen mit der Blindheit des Eiferers! Ausgerechnet mit der Neunten spitzen Sie Ihre Feder zum Schriebe versus Engelland! Denn Dedication an Friedrich Wilhelm III. von Preußen hin, Wiener Uraufführung 1824 her, als „composed expressly“ für sich („for this society“, so auf dem Programm zu deren erster Aufführung am 21. März 1825, basierend auf Beethoven’s eigenhändiger Aufschrift auf der übersandten Kopie der Partitur „Große Sinfonie geschrieben für die Philharmonische Gesellschaft in London von Ludwig van Beethoven.“) durften sie die Londoner Philharmoniker ansehen. Letztere den Meister am 10. November 1822 zu neuer Symphonie eingeladen hatten, worauf dieser schon vorbereitet war und diesbezüglich bereits am 6. April des Jahres an Ries geschrieben hatte. Am 20. Dezember nahm er den Auftrag an. „Das ist die Neunte Sinfonie geworden“, an der er in der zweiten Hälfte jenes Jahres die Arbeit wieder aufgenommen hatte. Und „Diese Sinfonie sandte er nach London“ (Nef, Die neun Sinfonien Beethovens, 1928, S. 256 f.). Wogegen – so ebda. Fußnote S. 257 – nach Riemann (Mannheimer Veröffentlichungen) auch nicht deren Bezeichnung als „Sinfonie allemande“ spräche, da dies „eine typische Bezeichnung für ins Ausland gehende deutsche Sinfonien“. Und, weiterführend, folgert Schmitz (Zeitschrift für Musikwissenschaft III, S. 511), daß Beethoven „im Hinblick auf den Vokalmusik und Chorwirkungen bevorzugenden Geschmack der Engländer das Chorfinale beigefügt haben dürfte“. Mit welcher Lösung der Meister sich bekanntlich schlußendlich nicht recht zufrieden zeigte. Und Rechtstitel genereller Natur? Die Bonner Geburt, wohin erst der Großvater aus Belgien zugezogen, von wo der Meister selbst aber als 22jähriger auf Nimmerwiederkehr aufgebrochen war? Machen Sie sich nicht selbst was vor. Wenn Sie Beethoven schon, sein gefürchtetes Lachen nicht scheuend, an eine Lokalkette legen wollen, dann, bitte, an die Österreichs. Mit diesem, sprich Wien, ist er zwangsläufig untrennbar verbunden. Mit letzterem er haderte, welches er aber nicht wieder verließ. In dem sein Ruhm aufging, sein Genie waltete und zehntausende ihn zum Währinger Friedhof geleiteten. Wenn schon auf Roter Liste, dann auf solcher Österreichs. Zum Teufel gejagd hätte der Meister die eine wie die andere ohnehin. Denn „ Rousseau wuchs wohl auf französischem Boden, gehört aber, wie jeder große Geist, keiner und jeder Nation , id est der Welt an “ (Christoph Kuffner, mit Beethoven befreundeter Dramatiker, im 61. Konversationsheft des Meister’s vom April 1826, auf dem Schindler später vorn vermerkte „Interessantes Gespräch. Beethoven nannte es (noch später) ‚sehr belehrend‘“). Entsprechend Grillparzer’s Totenrede : „ … bewahrte er ein menschliches Herz allen Menschen , ein väterliches den Seinen , Gut und Blut der ganzen Welt . “ Analog zum Schlußchor „ Diesen Kuß der ganzen Welt . “ Sollte dennoch eine Nation kraft des Meister’s Zuneigung und eigenen Handelns dazu ein Sonderrecht beanspruchen dürfen, so die englische. Es darf zitiert werden:
(aus der Erinnerung des „Beethoven-Derwischs“ Dr. Becher, mitgeteilt bei Kerst, a. a. O., Bd. I, Seite 88, und hier nachträglich eingefügt).
(der Bremer Pädagoge W. Chr. Müller am 26. Oktober 1820 über einen Besuch bei Beethoven, wie vor, I, 261).
(Schindler Ende 1823 in den Konversationsheften, mitgeteilt ebda. II, 284).
(der rheinische Schriftsteller Zuccalmaglio über seinen Besuch bei Beethoven 1824 in Baden bei Wien, mitgeteilt ebda. II, 82).
(der Londoner Harfenfabrikant Stumpff, der den Meister noch auf dem Sterbebett mit Händel’s Werken zutiefst beglückte, über seinen Besuch 1824, mitgeteilt ebda. II, 87-95).
(eine Engländerin in einem Brief vom Oktober 1825, veröffentlicht in der Londoner Zeitschrift Harmonicon, Dezember 1825, SS. 222 f.).
(Schindler am 4. April 1827 an Moscheles in London dank dessen Vermittlung es zu der bekannten großherzigen Geste der Philharmonic Society gekommen war, die das Doppelte dessen ausmachte, was von dieser zwei Jahre zuvor für die Neunte an Honorar zu zahlen gewesen war, siehe Nef, S. 257).
(Rolland, Ludwig van Beethoven, 1918, SS. 128 ff.). Als dieser Vorgang ruchbar wurde, begab man sich daheim aufs selbe ölige Ausländer-Parkett, das Ihnen, sehr geehrte Herren, 180 Jahre später nicht minder vertraut ist, siehe eingangs. Hierzu Schindler in vorgedachtem Briefe weiter:
Ob sich letzteres de facto so zugetragen hat, ist in diesem Zusammenhang weniger wichtig als die in anstehenden Kontext gehörende Auslands-Aversion. Gewiß, Schindler gilt der Literatur längst nicht mehr als die sichere Quelle welche. Insbesondere bezüglich der englischen Zuwendung hatte Rau (Erzieher und Assistent im Hause des involvierten Wiener Bankiers Eskeles) am Tage nach dem Ableben Beethoven’s Moscheles berichtet, daß die noch unberührt vorgefundenen 100 Pfd. „bis zur näheren Verfügung von der Philharmonischen Gesellschaft beim Magistrate (zu) deponieren“ waren, daß er namentlich „die Leichenkosten aus diesem Gelde … ohne Einwilligung von der Gesellschaft nicht (habe) zugestehen“ können. So bei Kerst II, S. 226. Analog zu von Seyfried, der im hier vorliegenden autographen 1831er Manuskript seiner „Biographische(n) Notitzen“ über Ludwig van Beethoven als den zweitfrühesten ausführlicheren Mitteilungen – und nur in diesem , nicht also in der 1832er Druckfassung im Anhang zu den „Studien im Generalbasse“ – nach Bezifferung des gesichert günstigeren Vermögensstandes ausführt: „Aus diesem Grunde wurde auch die aus England großmüthig überschickte Unterstützung von (nicht genannten) Pfund Sterling durch den Testamentsvollstrecker H. Hofrath von Breuning, mit dankbarer Erkenntlichkeit remittirt.“ Als Relativierung der Verhältnisse in Wien akzeptiert Kerst (a. a. O. II, 224) auch Moscheles’ Notiz auf Rau’s den Geldeingang bestätigendem Brief vom 17. März, nämlich „Ich habe viele Beweise, welche Teilnahme Beethovens gefahrvoller Zustand damals in Wien erregt hat, und daß viele seiner Verehrer ihm mit Hilfe und Trost entgegengeeilt wären, wenn seine Zurückgezogenheit den Zutritt zu ihm oder seiner nächsten Umgebung nicht zu sehr erschwert hätte“. Sinngemäß generell bei Nef, a. a. O., S. IV: „ … zu einer gerechteren Beurteilung der Mitwelt des Meisters (zu) kommen, die man viel geschmäht hat, während man ihr vielmehr Anerkennung zollen sollte für die begeisterte Aufnahme, die sie den Überraschung über Überraschung bietenden Kompositionen entgegenbrachte.“ Im hiesigen Zusammenhang entscheidend bleibt gleichwohl des Meister’s obige und zumindest subjektiv richtige Einschätzung seines Wiener Umfeldes, und daß einer der bewegendsten Momente seines Lebens unteilbar England gehört. Dem er sich künstlerisch und gesellschaftlich aufs stärkste verbunden fühlte und das aufzusuchen ihm noch 1824/25 ganz konkret vorschwebte, nachdem er zuvor schon auf ein „Zu spät“ erkannt hatte. Und es bleibt auch die Befürchtung eines Vertrauten wie des Tenors Ludwig Cramolini, Beethoven wäre „am Ende gleich Mozart (und Schiller) mit fünf oder sechs andern in eine Grube gekommen“, hätten „mein Freund Jenger, Franzl Schubert, Baron Breuning (ihm nicht) ein Extragrab“ besorgt (Kerst, a. a. O., II, 236). Und wie steht’s mit der Literatur ? Die Biographie welche ist das Lebenswerk eines Amerikaners. Und Nef’s gedachtes 1928er opus
(Nef, a. a. O., S. III). Nach all dem nun kommen Sie, sehr geehrte Herren, und beschlagnahmen Beethoven für Deutschland, dessen eher nur sentimental zu gedenken ihm der Rhein bei Bonn und frühe Freundschaften genügten, ansonsten seine dortigen Verleger, eben auch Schott in Mainz, ohne sich ihnen gleichwohl exclusiv zu verbinden. Er hatte neben den Wienern solche ebenso in Paris und London. Und wer am meisten zahlte, erhielt den Zuschlag. Und so kam manches erst via „Ausland“ zu Wien’s Gehör. Und nicht anders selbstverständlich müssen auch anfaßbare Kunstwerke über Grenzen hinweg vagabundieren dürfen. Denn so wenig eine Zeitung „nicht von gestern ist“, so wenig ist für die Kunst die viel beschrieene Globalisierung erst eine Sache von heute. Nicht allein, daß Künstler nicht in Grenzen denken und für solche schaffen, nein, schon hunderte Jahre vor Beethoven schrieben sie zwar nicht über Globalisierung, lebten sie aber. Von Land zu Land, von Hof zu Hof ziehend, folgend ihren Kunden und bestrebt, neue zu finden. Und wenn Beethoven auf einen Punkt zu bringen ist, so auf den der Freiheit. Und hierin ist Schindler gewiß zu folgen (Kerst, a. a. O., I, 273):
Mitreißend in Fidelio: Zur Freiheit , zur Freiheit … . Nein, der Londoner Verkauf – Ludwig van hätte er gefallen. Mit der Ihnen in dieser Sache zukommenden Geringschätzung
LÜDER HAINFRIED NIEMEYER
Postscriptum : Und wie liest sich’s in der FAZ – so am 6. 9. 2003 in Clementine Kügler’s Rückblick auf Spaniens Auktionen der ersten Jahreshälfte – tut ein anderer Staat Gleiches?
Kiek an. Er beanpruchte sogar Vorkaufsrecht. Aber zum Zuschlagpreis, wohlgemerkt!
(Mrs. G. H., June 19, 2006) |