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Bierpreis-Unterschleif der Wirte„ zum grossen Schaden der Brauer “Verordnung Carl’s I., Herzog zu Braunschweig-Lüneburg (1713-1780) die Preisdrangsalierung der Brauer seitens der Wirte untersagend. Erlassen Wolfenbüttel 12. Mai 1745. O. O. + Dr. (1745). 32,8 x 37,2 cm. 1 Seite. Mit großer Holzschnitt-Initiale. Mit der nebst dem L(oco) S(igilli)-Stempel gedruckten herzogl. Unterschrift und der des A. A. v. Cramm.
Für den Maueranschlag bestimmter rahmungsschöner Einblattdruck Das geht nicht an, daß „die Dorf=Krüger von den Brauern in Städten verlangen, daß selbige an dem Preise jeden halben Fasses Bier drei bis vier Ggr. schwinden lassen sollen, auch wol gar bey Bezahlung … eigenmächtig abziehen (und damit) den Bier=Preis nach Gefallen gleichsam herunter setzen“! – Die entscheidende Stelle von alter Hand in Bister unterstrichen. Von solcher auch rückseitiger Reg.-Vermerk gleichen Jahres. – Der linksseits umgelegte Heftrand überwiegend abgerissen, neben der Mittelfalte eine nicht weiter störende weitere vertikale. – Breitrandig, mit großem Wasserzeichen. Zu Carl, Neffe Kaiser Karls VI., Schwager Friedrichs des Großen, Stifter des Collegium Carolinum, regierend seit 1735, siehe ADB XV, 266 ff.
(Mrs. B. F., October 24, 2007) |