Die einzige Nassauer Provenienz des Œuvre
und einzige Saarbrücker Lokalität dazu .
Und das in der originalen Druckplatte !
Ridinger, Johann Elias (Ulm 1698 – Augsburg 1767). Anno 1674. (recte 1746) den 15. Novemb: Ist dießer getygerte Hirsch von zwölff Enden, von Ihro Hochfürstl: Durchl: Herrn Herrn Willhelm Heinrich regierenden Fürsten zu Nassau-Saarbrücken etc. im Neunkircher Forst, im so genannten Becker-Wäldgen in einem Keßel-Jagen geschoßen worden. Verstählte Kupfer-Druck-Platte im Gegensinn. Bezeichnet: Joh. El. Ridinger del. fec. et exc. Aug. Vind. 1750., ansonsten wie vor. 25,7 x 34,1 cm.
Die optisch hervorragend erhaltene

originale Druck-Platte
zu Blatt 54 (Radierung + Kupferstich, Thienemann + Schwarz 296) der „Vorstellung der Wundersamsten Hirsche und anderer Thiere“ als kostbares, hier weit über Thieme-Becker (Bd. XXVIII, 1933, S. 308) hinaus nahtlos direkt bis in den Ridinger-Nachlaß selbst recherchiertes, von Thienemann im Rahmen der Kupferdruckplatten zu den Wundersamsten 1856 noch für verloren gehaltenes, weltweit unikates Sammlungsstück von Graden dazu. Denn
„ Erhaltene originale Druckplatten aus dem 18. Jahrhundert
sind eine große Seltenheit “ x)
(Stefan Morét im Ridinger-Katalog Darmstadt, 1999, SS. 62 f. Siehe auch die dortigen Kupferdruckplatten I.13, I.8 + I.11, Farbabbildung 6 + SW-Abb. SS. 63 f.).
Und speziell zu denen Ridinger’s :
„ Vom hohen technischen und qualitativen Niveau der Werke Ridingers und seiner Söhne, die im Verlag vor allem als Stecher mitarbeiteten, künden die (nur noch sehr partiell, darunter der von den Kunstsammlungen Augsburg angekaufte 12er-Satz der Kupferdruckplatten der Paradies-Folge, vorgestellt 2001 innerhalb der Ausstellung „KUNSTREICH“ als den bedeutenden Erwerbungen des letzten Jahrzehnts) erhaltenen Druckplatten noch heute. “
Im selben Sinne schon vorher Bernadette Schöller in „Der Kölner Graphikmarkt zur Zeit Wenzel Hollars“ innerhalb „Wenzel Hollar – Die Kölner Jahre“, hrsg. von Werner Schäfke, Köln 1992, S. 19:
„ Die Kupferplatten ,
die aufgrund ihres Materialwertes wie auch der darin investierten Arbeitszeiten
eine weit höhere Wertschätzung genossen
als etwa eine allzu oft achtlos behandelte Vorzeichnung … “
Wie denn auch anderwärts: „Der Nürnberger Verleger Frauenholz war so angetan von diesem Blatt, daß er die Platte für eine beträchtliche Summe von Reinhart (1761-1847) erwarb“ (Teeuwisse III [2007], 29).
Und ganz konkret Cornelis Koeman in Atlantes Neerlandici II (1969), SS. 138 + 345:
„ (Eines der dramatischsten Ereignisse in der frühen Geschichte der kommerziellen Kartographie in Amsterdam war der Verkauf von Jodocus Hondius Jr.’s Kupfer-Platten an Willem Jansz. Blaeu 1629, dem Jahr seines Todes. Wenigstens 34 Platten, von denen Jodocus II zu eigenem Nutzen Einzelkarten gedruckt hatte, wechselten in die Hände seines großen Konkurrenten. Unmittelbar darauf veranlaßten sein Bruder Henricus und (dessen Schwager) Joannes Janssonius das Stechen identischer Platten. “
Wobei das mitgeteilte Procedere dieses Auftrags einmal mehr
die ganze Werthaltigkeit von Kupfer-Druck-Platten
dokumentiert:
die Vergabe an zwei Stecher mittels notariellen Vertrags, der die Fertigstellung von nunmehr 36 Platten binnen 18 Monaten festschrieb, gearbeitet „(akkurat und fein, ja, feiner und besser und qualitativ nicht schlechter als die an die Stecher gegebenen Karten)“. Die Auftraggeber trugen die Kosten für das Kupfer und dessen Polieren und zahlten für das Stechen selbst 100 Gulden pro Platte bei Vorauszahlung von 500 Gulden hinsichtlich zu entlohnender Arbeiter. Betreffend offenbar praxisnaher Hinzuziehung selbständiger Aushilfsstecher wurde den Auftraggebern untersagt, mit solchen namentlich genannten – insgesamt sieben, von denen zwei gleichwohl ausgenommen wurden – und etwaigen sonstigen weiteren Beschäftigten während der Laufzeit selbständige Geschäfte zu tätigen. Im Falle vorzeitigen Todes des einen, offenbar auf das Schriftstechen spezialisierten, der beiden Auftragnehmer stand es dem anderen bei Fehlen eines guten Schriftstechers frei, den Vertrag zu beenden oder allein fortzusetzen. Im Falle vorzeitigen Todes des anderen war lediglich die Lieferfrist angemessen zu verlängern.
Indem wir uns diese aufschlußreichen Details vergegenwärtigen, gewinnen die Platten zwangsläufig an zusätzlicher Intimität. Erzählend von Zwängen und Zeitnot, taten Mitspieler einen wirtschaftlich bedrohlich werden könnenden unerwarteten Schachzug, wobei Lieferfrist und ins Auge gefaßte Anzahl der Stecher schlagartig den Vorsprung der Konkurrenz illustrieren. Und eben den oben schon seitens Bernadette Schöller’s mitangesprochenen reinen Arbeitswert einer solchen Platte, hier potenziert um den Genauigkeitsgrad einer Kartenübertragung mit ihren, nicht zuletzt und speziell, siehe oben, unendlich vielen Lokalbezeichnungen! Wie gesagt, fürwahr dramatisch.
Dabei anstehendenfalls, wohlgemerkt, gleichwohl doch immer nur Reproduktions-Platten betreffend. Welch künstlerischer und damit zeitloser Faktor denn erst dort wertbestimmend, wo das Genie des Künstlers selbst die Linien zieht, die Nadel führt, die Intensität des Ätzens dort verstärkt und hier zurücknimmt und dem Kupfer die eigene Vision aufzwingt! Hier + heute denn solchermaßen Ridinger-Platten!
Und so hieß es hierselbst denn auch gelegentlich des Wiederauftauchens von Teilen des sogenannten Thieme-Becker-Blocks Ridinger’scher Druckplatten „Einer der sensationellsten Funde der Kunstgeschichte … Ridinger’s originale Druck- (sic!!!) Platten“. Daß anstehende
vom Meister eigenhändig allein gearbeitet ist ,
sei eigens erwähnt. So, wie denn auch entsprechend obiger Signatur dokumentiert. – Deren ursprüngliche Numerierung „54“ nach Änderung gelegentlich einer Umgruppierung um 1824/25 im Rahmen einer späteren neuen Gesamtausgabe wiederhergestellt.
Die Kupferdruckplatte ist im Rahmen ihres altersmäßigen Gebrauchs generell noch druckfähig. Angeboten und verkauft wird sie indes als Kunstwerk und Sammlungsstück im Sinne des ermäßigten MwSt.-Satzes, also unbeschadet ihrer schlußendlichen Druckqualität. Die zum Erhalt derselben zu hier unbekanntem Zeitpunkt vorgenommene nicht unübliche Verstählung überdeckt zwangsläufig den optisch herrlichen Glanz des rot-goldenen Kupfers. Die Rücknahme der Verstählung und damit Wiederherstellung des letzteren ist nach hiesiger Kenntnis möglich.
Angebots-Nr. 15.012 / Preis auf Anfrage
– samt Vorrichtung für zeitlos-elegante rahmungsfreier Hängungs –
Das Vorkommen eines solchen Stückes erschien nachgeordneten Mitarbeitern des Saarland-Museums unbeschadet gemachter Provenienz-Angaben bis hin zum Verweis auf die Standard-Literatur (Thieme-Becker) so unglaublich, daß in Sachen anstehender Platte bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken Anzeige wegen Verdachts auf Fälschung erstattet wurde. Wovon sich die Museums-Administration nach Befaß per Schreiben nach hier stehenden Fußes wie folgt distanzierte :
„ daß wir … der Staatsanwaltschaft Saarbrücken mitgeteilt haben , daß
weder das Saarland Museum noch die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz
eine offizielle Anzeige oder Meldung gegen Sie getätigt hat “.
Entsprechend eindeutig gegen die Initianten fiel das von der Staatsanwaltschaft eingeholte Sachverständigengutachten aus. Mit der Folge der Einstellung des Ermittlungsverfahrens auf Kosten der Landeskasse. Im daraufhin hiesigerseits betriebenen weiteren Procedere teilte die dortige Generalstaatsanwaltschaft abschließend mit,
‚eilfertig‘ , vielleicht gar leichtfertig aufgestellt“
worden und „mag auch
(von) mangelnde(r) Kompetenz
… in dieser speziellen Frage einer Echtheitsbewertung herrühren“.
Wie gesagt , ungetrübt kostbar , recherchiert bis in den Nachlaß des Meister’s .
All obigen Fakten schlußendlich denn auch einen an Hand der beigezogenen Blaeu’schen Karten-Platten möglichen Wertevergleich einst + jetzt zur Seite zu stellen, erweist sich als ebenso interessant wie aufschlußreich:
100 Gulden (in den nördl. Niederlanden kamen im 17./18. Jhdt. auf den Gulden 20 Stuiver, auf den Stuiver 16 Pfennige) zahlten Hondius-Janssonius besagtermaßen 1630 zusätzlich zu Materialwert + Aufbereitung für den Stich jeder einzelnen Karten-Platte. Demgegenüber betrug der Verlagspreis für Joan Blaeu’s rund 600 (sic!) Karten umfassenden 12- bzw. 11bändigen Atlas Maior aus den 1660ern – Le Grande Atlas als das herausragendste Atlas-Ereignis aller Zeiten, erschienen in einer Gesamtauflage von etwa knapp 1000 Exemplaren – 1670 für die grenzkolor. Standardausgabe in verziertem Pergament nur ganze 450 bzw. 430 Gulden! Gleichwohl zwangsläufig nur „für einen kleinen Käuferkreis bestimmt … (für das) Repräsentationsbedürfnis reicher Handelsherren und Reeder“. Denn ein normaler Tageslohn betrug in gedachter Zeitspanne auf dem platten Land im Westen rund 1 Gulden, im Süden + Osten nur zwischen ½ + 1 Gulden. Für Fachkräfte etwas mehr, für Knechte etwas weniger. Und in den Städten etwa das Doppelte.
Für die frühen 1970er bezifferte Traudl Seifert, seinerzeitige Leiterin der Kartenabteilung der Münchner Staatsbibliothek, für den Atlas Maior der Standardausführung einen Antiquariatspreis von etwa 150 Tausend DM. Auf 1984er Auktion wurde für einen auf 250 Tausend geschätzten 11bändigen solchen bei 5 fehlenden Karten ein Endpreis von 347700 DM bezahlt. Eine Steigerung ab Erscheinen vor 300 Jahren auf 80760%. Die ihrerseits schon wieder zwei Jahrzehnte zurückliegen!
Analog hierzu würden sich die 100 Gulden Stichkosten pro Platte von 1630 bei unverbindlich unterstellter und grobrechnender Gleichsetzung zur DM per 1984 um eben das 807fache auf 80760 DM oder 41292 EUR vervielfacht haben. Dabei, gewiß, aber nur, ausschließlich handwerkliches Können voraussetzend.
(Basierend auf Koeman, wie oben; Traudl Seifert, Der Atlas major des Joan Blaeu, in Börsenblatt für den Dt. Buchhandel, Frankfurter Ausgabe, vom 25. 2. 1975; sowie statistischen Quellen.)
Und so ist das Elitärste vielfach noch immer das Preiswerteste
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